Absenzenordnung und Urlaubsreglement

Grundlage : BG §64, §69, §82f sowie VO zum BG §55, §65n und Schulprogramm Augst

Urlaubsgesuche

Gesuche müssen immer schriftlich und rechtzeitig auf dem dafür vorgesehenen Formular eingereicht werden.

Für die Beurteilung des Urlaubsgesuches werden folgende Punkte mit einbezogen:

  • die Bedeutung des Anlasses für das Schulkind
  • die Anzahl der Urlaubstage im einzelnen Fall und insgesamt
  • die Möglichkeit, den verpassten Unterrichtsstoff nachzuholen

Bewilligungsinstanzen / Einreichungsfristen bei Urlaubsgesuchen:

  • bis zu 1 Tag Urlaub: Klassenlehrkraft – Spätestens 2 Tage vor Urlaubsantritt
  • bis zu 2 Wochen Urlaub: Schulleitung – Spätestens 4 Wochen vor Urlaubsantritt
  • mehr als 2 Wochen Urlaub: Schulrat – Spätestens 6 Wochen vor Urlaubsantritt

Download: Urlaubsgesuch

Jokertage

Jokertage sind Urlaubstage, die kurzfristig und unkompliziert, einzeln oder kumuliert bezogen werden können. 

Im Kindergarten hat jedes Kind 5 Jokertage pro Schuljahr zur Verfügung. Diese Jokertage pro Schuljahr verfallen am Ende der Kindergartenzeit.

In der Schule verfügt jedes Schulkind über 2 Jokertage pro Schuljahr. Diese können individuell bezogen und auch kumuliert werden. Jokertage reichen Sie bitte mindestens drei Schultage vorher bei der Klassenlehrperson ein.

Ein Urlaubsgesuch muss mindestens vier Wochen im Voraus mit dem Formular „Urlaubsgesuch“ eingereicht werden. Wird ein solches Urlaubsgesuch bewilligt, hat die Schulleitung/der Schulrat das Recht, für den bezogenen Urlaub entsprechendes Jokertage-Guthaben des Kindes zu streichen.

Unter besonderen Umständen können Jokerhalbtage/Urlaubsgesuche von der Schule verwehrt werden (bei besonderen Klassen- oder Schulanlässen; wenn aufgrund des Leistungsbildes oder häufiger Absenzen eine weitere Absenz nicht zu verantworten ist; bei Ordnungswidrigkeiten bei früheren Bezügen von Jokerhalbtagen). Download: Jokertage

Beschwerderecht

Bei abschlägigem Bescheid der Bewilligungsinstanz besteht, mit Ausnahme der Jokertageregelung, ein Beschwerderecht bei der nächsthöheren Instanz. Wir weisen darauf hin, dass das Urlaubsreglement im Kindergarten genau so konsequent wie in der Primarschule gehandhabt wird.

Unterrichtszeiten & Ausfälle

Unterrichtszeiten

An Kindergarten und Primarschule unterrichten wir am Morgen im Rahmen der Blockzeiten: Alle Kinder haben jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Schule. Im Kindergarten besteht eine halbe Stunde „Einlaufzeit“. Der offizielle Unterricht beginnt um 08:30 Uhr. Der Nachmittagsunterricht wird entsprechend der kantonalen Vorgaben zur Stundentafel individuell ausgestaltet. Bei Projekttagen beziehungsweise bei Projektanlässen kann vom Stundenplan abgewichen werden. Es wird jeweils frühzeitig informiert.

Bei einer Schulkinderzahl unter 13 Kindern findet der Unterricht im Kindergarten nur an einem, ansonsten an zwei Nachmittagen statt.
Die 1. / 2. Klasse hat an zwei Nachmittagen Unterricht.
Die 3. – 6. Klasse hat an drei Nachmittagen Unterricht.

Unterrichtsausfall

Unterrichtsausfälle versuchen wir grundsätzlich zu vermeiden. Sind diese vorhersehbar, halten wir uns an den Grundsatz der frühzeitigen Information. Bei kurzfristig eintretenden Absenzen einer Lehrperson (Krankheit / Unfall) gilt im Allgemeinen folgende Regelung:

1. Tag: Unterrichtsausfall
2. Tag Kindergarten: Nach Möglichkeit Stellvertretung
2. Tag Primarschule: Unterricht teilweise (z.B. Beaufsichtigung durch andere Lehrperson, ev. Stellvertreter-Einsatz)
Ab dem 3. Tag: Unterricht möglichst nach Stundenplan mit Stellvertreter-Einsatz

Von den Eltern wird in diesem Fall einerseits Eigeninitiative erwartet (z.B. Kontaktaufnahme mit Eltern eines „Klassengspänlis“ oder Organisation anderer Betreuungsmöglichkeiten); andererseits gilt aber folgende Regelung:

Wenn Sie bei einem kurzfristig kommunizierten Unterrichtsausfall einen Betreuungsengpass feststellen, können Sie Ihr Kind nach einem vorgängigen Telefonat trotzdem zur Schule schicken. Da die Nachmittagsstunden nicht zu den Blockzeiten gehören, kann diese Lösung nur dann angeboten werden, wenn eine weitere Klasse Unterricht hat.

Hausordnung

Die Hausordnung gilt für den Kindergarten und die Primarschule Augst. Sie soll einen geregelten Schulbetrieb sicherstellen und den Schulkindern, den Lehrpersonen, sowie den nicht unterrichtenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule den Umgang miteinander erleichtern. Download: Hausordnung

Diverses

Exkursionen

Zur Erweiterung und Vertiefung des Unterrichts können, soweit es das Budget zulässt, Exkursionen durchgeführt werden.

Reise

Jede Klasse führt in der Regel einmal pro Schuljahr eine Reise durch. Während Schuljahren mit Lagern kann die Schulreise auch ins Lager integriert werden.

Lager

Schullager sind eine besondere Form des Unterrichts. Sie ermöglichen vielfältige Lehr- und Lernformen und vermögen so Leben und Lernen anders als im Klassenzimmer zu verknüpfen. Es besteht im Rahmen des zugesprochenen Budgets der Gemeinde die Möglichkeit, nicht aber der Zwang dazu, ein Klassenlager durchzuführen.

Schulweg

Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern und ist ein wichtiger Erlebnis-, Lern- und Sozialisationsweg. Die gesunde Entfaltung des Kindes erfordert auch die Möglichkeit, sich ohne Begleitung Erwachsener mit anderen Kindern zu treffen, freundschaftliche Kontakte zu pflegen und Konflikte auszutragen.

Gegen das gelegentliche Abholen eines Kindes kann wohl wenig eingewendet werden. Anstelle häufiger Autotransporte wäre aus unserer Sicht aber eine gezielte und konsequente Erziehung zu Selbständigkeit, Eigenverantwortung und Unabhängigkeit der bessere Weg. Trainieren Sie mit jüngeren Kindern das umsichtige Begehen des Schulweges und weisen Sie ältere Kinder auf Sicherheitsregeln im Umgang mit Kickboards oder Velos hin. Der Kanton erlaubt den Schulweg mit dem Fahrrad ab der 1. Klasse, gibt die Empfehlung jedoch ab der 3. Klasse. Weitere Informationen unter www.zu-fuss-zur-schule.ch und der Broschüre „Kinder auf dem Schulweg“.

Verkehrserziehung

Die kantonal geregelte Verkehrserziehung im Kindergarten und in der Primarschule (1./3./4. Klasse) erfolgt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Kanton Basel-Landschaft. Stufengemäss werden wichtige Regeln für das sichere Verhalten im Strassenverkehr thematisiert (als Fussgänger und Velofahrer).